15.08.2019 in Stadtverband

SPD: Zuschüsse für Sportvereine, Sozialverbände und freie Kulturszene müssen in voller Höhe ausgezahlt werden

 

„Die Einnahmenstruktur Ludwigshafens ist in hohem Maße von der konjunkturellen Entwicklung abhängig – insbesondere im Hinblick auf die Gewerbesteuer, die den größten Einnahmeposten ausmacht. Das darf aber nicht dazu führen, dass im freiwilligen Bereich bei Sportvereinen, freier Kulturszene oder Sozialverbänden gekürzt wird. Sie tragen wesentlich zu einer lebenswerten Stadt bei“, reagiert David Guthier, Ludwigshafener SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzender, auf den heutigen Rheinpfalz-Bericht zu den Einschränkungen bei den freiwilligen Leistungen im städtischen Haushalt.

 

„Die Erhöhungen, die in diesen Bereichen mit der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2019/2020 vorgenommen wurde, sind haushälterisch durch moderate Erhöhungen von Vergnügungs- und Gewerbesteuer refinanziert. Dass es bei der Gewerbesteuer nun aufgrund der konjunkturellen Situation zu einer Korrektur des zu erwartenden Steueraufkommens kommt und damit zu Auflagen der ADD, darf nicht dazu führen, dass bei den Zuschüssen an Vereine und Verbände gekürzt wird“, fordert Guthier.

 

„Die SPD-Stadtratsfraktion erwartet deshalb, dass die Verwaltung im nächsten Hauptausschuss am 2. September detailliert darüber Auskunft gibt, wie die beschlossenen Auszahlungen an Vereine und Institutionen trotz Auflagen geleistet werden können. Wir sind davon überzeugt, dass dies durch Umschichtungen möglich ist. Die Entscheidung darüber muss aber politisch getroffen werden und muss transparent sein“, so Guthier.

 

Zur generellen finanziellen Lage Ludwigshafen ergänzt Guthier: „Eine Stadt kann ihren Aufgaben und Verpflichtungen ihren Bürgerinnen und Bürgern gegenüber nur dann gerecht werden, wenn auch ihre finanzielle Leistungsfähigkeit gesichert ist. Bund und Land sind gefordert, besonders auch Städte mit einer Finanzstruktur wie Ludwigshafen finanziell bedarfsgerecht auszustatten. Daneben muss dringend ein wirksames Entschuldungsprogramm zur Lösung der Altschuldenproblematik gemeinsam mit den Kommunen und ihren Spitzenverbänden aufgelegt werden. Der kommunale Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) war hierfür nur ein Anfang.

In Bezug auf die Klagen von neun rheinland-pfälzischen Kommunen ist festzustellen, dass es sich hier um vom Land anerkannte Musterklagen handelt. Dies bedeutet, dass die Urteile in diesen Fällen auf alle kommunalen Gebietskörperschaften angewendet werden.“

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